Freitag, 7. November 2014

Aus dem 1. Buch des Samuel, Kapitel 17 - hier die frei interpretierte Version

Heute bekam ich als Online-Shopbetreiber mal wieder eine Email, die mich fragen läßt, ob ich so engstirnig und eigensinnig bin oder ob die "großen" Firmen denken, daß sie mit den "kleinen" Firmen umspringen können, wie sie wollen.

Thyssen Krupp System Engineering schreibt mir: "als PDF-Datei angefügt, finden Sie unsere o.g. Bestellung."

Dem folgt ein Absatz darüber, was ein PDF ist und was ich damit machen soll. Vielleicht will ich das aber nicht? Immerhin ist es keine Word oder Excel Datei und so öffne ich den Anhang mal. Ich ahne zwar, was da drin steht, aber ich will mich ja auch mal amüsieren.

Es handelt sich um eine Bestellung von einem Stecker. Warenwert: € 4,16 netto.

Um diesen umfangreichen Auftrag ausführen zu können, muß ich nun folgendes machen:
  • mich durch 3 Seiten PDF für die Bestellung arbeiten
  • Ihre Auftragsbedingungen akzeptieren, als da wären:
    • Lieferbedingungen EXW Incoterms 2010 (was ist das? muß ich das wissen?)
    • Zahlungsbedingungen sofort nach Rechnungserhalt
    • Verpackung Neuruppin (soll ich jetzt Neuruppin verpacken?)
    • Dieser Bestellung unterliegen zusätzlich folgende, mitgeltende Unterlagen, die Sie auf unserer Internetseite unter www.thyssenkrupp-systemengineering.com, im Bereich "Einkauf"; "Downloads" in der gültigen Fassung finden:
      • Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) (1 DIN A4 Seite in Mikroschrift) (ich habe das mal verlinkt, laut PDF hätte ich da erst mal auf deren Webseite suchen dürfen). U. a. enthält dies:
        • Die Preise sind Festpreise. Sie schließen alles ein, was der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Lieferungs-/Leistungspflicht zu bewirken hat.
          Sprich: Ich drücke den Artikel dem Kurierdienst einfach in die Hand? Verpackungskosten fallen keine an.
        • Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen [...]
          Ich muß also ggf. noch meine Rechnungsvorlage anpassen.
        • Der Auftragnehmer willigt hiermit in Qualitätsaudits zur Beurteilung der Wirksamkeit seines Qualitätssicherungssystems durch den Auftraggeber oder einen von diesem Beauftragten ein.
          Wenn ThyssenKrupp also meint, die wollen ein Treffen dazu abhalten, dann darf ich meine Zeit und alles opfern, um mich mit denen an einen Tisch zu setzen.
        • Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Ausführung des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
          OK, ich darf also keine Dritten (Kurierdienst etc.) beauftragen. Kein Problem, ich liefere weltweit persönlich.
        • Die Begleichung der Rechung erfolgt am Ende des der Lieferung/Leistung sowie Rechnungseingangs folgenden Monats.
          Wie paßt das mit den o. g. Zahlungsbedingungen zusammen?
        • Entstehen dem Auftraggeber infolge mangelhafter Lieferung/Leistung Kosten, wie z.B. Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten, Vertragsstrafen so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.
          Kein Ding: ThyssenKrupp geht pleite, die Heerscharen gutbezahlter Anwälte schieben das meinem Stecker in die Schuhe und ich darf bis ans Ende meines Lebens zahlen - verstehe ich voll.
        • Mängelansprüche verjähren in 36 Monaten.
          Jeder normale Kunde hat nur 6 Monate. Aber 3 Jahre ist auch kein Thema, ich verkaufe schließlich Qualität.
        • Der Auftragnehmer wird über alle betrieblichen Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw. bei dem Auftraggeber und seinen Kunden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, auch nach Abgabe der jeweiligen Angebote bzw. Erledigung des Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren.
          Ups.
      • unsere Richtlinie: Allgemeine Versandvorschriften (19 DIN A4 Seiten):
        • Sendungen < 30 kg, es ist der jeweils gültige KEP-Prozess (siehe Kapitel 3 „Versandabwicklung von Kleingutsendungen“) zu berücksichtigen.
          Der Stecker wiegt keine 100 Gramm, also muß ich wohl mal sehen, was da noch kommt.
        • Die Sendungen sind dem Dienstleister grundsätzlich Montag – Freitag in einer Kernzeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bereitzustellen.
          Oh shit, da muß ich mal eben mit dem Paketdienst sprechen. Bei mir kommen die oft weit nach 20 Uhr (weil man sich kennt). Kein Problem, so ein großes Logistikunternehmen wie UPS geht da bestimmt auf meine Sonderwünsche ein.
        • Bei Abweichungen gegenüber den Versandvorschriften belastet ThyssenKrupp System Engineering für jeden schuldhaften Verstoß des Lieferanten gegen die vereinbarten Bedingungen die entstandenen Mehrkosten zzgl. den Prozesskosten zur Belastungserstellung weiter. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich der Prozesskosten einen Stundensatz von 75,00 Euro für die Erstellung der Belastung.
          Fair ist fair. Wenn ich in den vielen Dokumenten irgendwas übersehe, weil ich ja nicht jeden Tag mit Thyssen Krupp als Partner zusammenarbeite und die quasi Beamten aus der Bestellabteilung seit 20 Jahren nichts anderes machen als ihren Job in festgefahrenen Bahnen, bin ich gerne bereit, den 18-fachen Einkaufswert pro Stunde zu bezahlen. Da muß ich ja nur noch ein paar andere Kunden finden, bis ich das wieder drin habe.
    • Alle Teile mit einem Gewicht von weniger als 30 kg sollen per UPS versendet werden.
      Ich nutzte zwar sonst einen anderen Dienstleister (Hermes) aber kein Problem. Ich suche erst mal die UPS Telefonnummer raus, ärgere mich dann in einer kostenpflichtigen Warteschleife bei weichgespülter Musik, akzeptiere dann deren Abholtermin irgendwann am nächsten Tag warte dann munter auf die, anstatt meinen etablierten Dienstleister zu nehmen, der kommt, wann wir das vereinbart haben, dessen Versandscheine ich automatisiert ausfüllen kann und dem ich vertraue.
    • Zur Klärung der Abwicklung des anzuliefernden Umfangs ist max. 2 Wochen vor der Auslieferung der Versand mit unserer Auftragsabwicklung abzustimmen. Bitte setzen Sie sich mit unserer Auftragsabwicklung in Verbindung [...].
      Mach ich doch immer. Wenn ein Kunde was bei mir bestellt, dann telefoniere ich dem so lange hinterher, bis ich ihn erreiche und kläre genau ab, wie Hermes (ach nee: UPS) die konspirative Übergabe handhaben wird - ist ganz kompliziert (Tür öffnen, lächeln, "Ja, ich will es haben" sagen, Name nennen, warten auf Scannen und Tippen, unterschreiben, Sendung entgegennehmen, "Tschüß", Tür schließen).
  • Diese Bestellung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Diese Satire ist humanistisch erstellt und viel gültiger.
  • Die Rechnung stellen wir zweifach aus.
    Wieso? Habt ihr einen Vertrag mit der Papierindustrie oder seit ihr im Wettbewerb um die Abholzung des Regenwaldes? Habt ihr keinen eigenen Fotokopierer? Oder ist das zu teuer? Wobei: da steht ja nur, wir stellen sie zweimal aus. Davon, daß wir sie dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zukommen lassen, steht da nichts. Also drucke ich sie zweimal aus und schmeiße eine Kopie direkt in den Schredder. Macht voll Sinn.
  • Eine Auftragsbestätigung soll ich auch noch (per Post) verschicken. Kostet also ca. 1 Euro für Porto, Umschlag etc. Mal abgesehen davon, daß ein Firmenstempel drauf soll. Habe ich nicht, braucht man nämlich nicht. Ist ein antiquiertes Denken aus Kaiser-Bismarck-Zeiten in denen viele Firmen und vor allem deren "Sachbearbeiter" noch immer feststecken.
Ich habe lange mit mir gerungen aber dann doch beschlossen: ich lehne (dankend) ab. Den Kunden verliere ich lieber, als daß ich ihn beliefere. Zumal ich gar nicht weiß, was er eigentlich bestellen will, denn der maschinelle Auftraggeber sah sich nicht in der Lage, meine Artikelbezeichnung aus meiner Webseite richtig zu kopieren (cut and paste ist wirklich schwierig):
STECKER
Herstellerteile-Nr. OBD-2 BUCHSENSTECKER / / OBD-2 BUCHSENS
Hersteller OBD2-SHOP.EU
Typ-Bezeichnung.........: OBD-2 BUCHSENSTECKER
Artikelnummer...........: OBD-2 BUCHSENSTECKER
Polzahl.................: 16
Anschl.Quers.1 max.(mm²): 1
Kontaktausführung.......: BUCHSE-M
Kontaktanschlussart.....: CRIMPEN
Nennstrom max........(A): 5
Kategorie...............: CONNECTOR
Aber selbst wenn ich es erraten könnte: Für € 4,16 verzichte ich auf den ganzen Aufwand. Man stelle sich nur mal vor, was das für ein Stundenlohn wird, wenn ich diese ganzen Pamphlete von denen erst einmal durcharbeiten muß. Und vermutlich sollte man das auch seinem Anwalt vorlegen. Schon alleine der Brief mit der Auftragsbestätigung frißt aber die Gewinnmarge auf. Es wäre für mich gewinnbringender, den Stecker einfach Thyssen Krupp zu schenken. Würde ich denken, daß irgendwer von den Sesselpupsern den Humor dahinter verstehen könnte, würde ich mir den Spaß sogar machen.

Da soll sich lieber einer meiner Mitbewerber die Finger dran verbrennen.

Wobei... ich glaube, ich habe gar keine Mitbewerber auf dem Gebiet.

Na egal: wenn Thyssen Krupp den Stecker will, können Sie ihn gerne bei mir im Online Shop kaufen. Das ist ganz einfach und geht schnell. Sie können per Vorkasse zahlen (viele Firmen behaupten zwar, das können sie nicht, das liegt aber nur daran, daß sie nicht wollen. Meistens wird die Schuld der Buchhaltung zugeschoben, die das nicht will, weil sie geistig eben irgendwo im 18. Jahrhundert stehen geblieben ist) oder per Nachnahme oder Rechnung. Dann muß keiner irgendwelche Bedingungen lesen, denn ich habe keine. Das geht nämlich! Man braucht keine AGB (ohne "s"!). Dann gilt das BGB. Das ist viel kundenfreundlicher.

Also will ich lieb sein und den Absender der Email über meinen Entschluß informieren. Dazu gibt es die praktische Reply- (oder "Antworten") Funktion. Dumm nur, daß ich lesen muß:
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Die Absenderadresse kann nicht genutzt werden.
Das macht Sinn. Vor allem, wenn davor noch dieser weit verbreitete Blödsinn steht:
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen.

Wer nun glaubt, all das sei ein Einzelfall, der irrt gewaltig.


Nachtrag I (17.11.)

Heute landet im Posteingang eine weitere Email der ThyssenKrupp System Engineering GmbH. Darin enthalten eine zweiseitige Mahnung "als PDF-Datei angefügt finden Sie eine Aufstellung von fehlenden Auftragsbestätigungen zu Bestellungen".
Bitte beachten Sie, dass bei fehlender Auftragsbestätigung unser Auftrag und die in unserer Bestellung vorgegebenen Liefertermine als angenommen verstanden werden [...]
Das nennen ich mal eine verwegene Annahme. Also ich schicke jemanden wildfremden einen Auftrag mit völlig inakzeptablen Bedingungen und gehe dann davon aus, daß dieser angenommen wird, auch wenn der andere dies nicht bestätigt (zumal er dies ja auch gar nicht mit verhältnismäßigem Aufwand ablehnen kann, da die Email Adresse des Absenders ja nicht funktioniert, was sich vermutlich bei einer rechtlichen Prüfung zumindest als fragwürdig herausstellen dürfte).
Soll ich da reagieren? Auf meine Emails haben sie ja auch nicht reagiert. Andererseits könnte man von einer Firma, die derartig viel Aufwand betreibt und eine eigene Abteilung für den Einkauf (nennt sich jetzt total modern "Purchasing Department") unterhält, den Lieferanten an die Kandare zu nehmen und die Kommunikation erschwert, erwarten, daß sie eine fehlende Auftragsbestätigung als das werten, was sie ist: eine nicht Annahme des Auftrages.

Liebe ThyssenKrupp,
hiermit bestelle ich zwei Panzer, ein Kampfschiff, ein paar Teile für Atomkraftwerke und noch ein wenig Kampfgas für zusammen netto €1,-. Bitte liefern Sie frei Haus. Der Auftrag gilt als angenommen.


Nachtrag II (28.11.)

Eine weitere Email. Ein etwas eindringlicher Tonfall. Gefolgt von einem weiteren Beispiel für lächerliche Signaturen:
Erwarten Sie mehr. / Expect more. [...]

Wie Sie wissen, können über das Internet versandte E-Mails unter fremdem Namen erstellt oder der Inhalt verändert werden. Aus diesem Grund sind unsere als E-Mail verschickten Nachrichten grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Erklärungen. Der Inhalt dieser E-Mail samt Anlagen ist vertraulich und u. U. rechtlich geschützt. Der Inhalt ist ausschließlich an einen bestimmten Empfänger gerichtet. Eine Weitergabe, die Herstellung von Kopien oder der sonstige Gebrauch durch Nichtadressaten ist nicht erlaubt. Ich bitte daher jeden anderen Empfänger, der diese E-Mail versehentlich erhält, mich umgehend zu informieren und die Nachricht zu löschen.

As you are aware, messages sent by e-mail can be manipulated by third parties. For this reason our e-mail messages are generally not legally binding. This electronic message (including any attachments) contains confidential information and may be privileged or otherwise protected from disclosure. The information is intended to be for the use of the intended addressee only. Please be aware that any disclosure, copy, distribution or use of the contents of this message is prohibited. If you have received this e-mail in error please notify me immediately by reply e-mail and delete this message and any attachments from your system. Thank you for your cooperation.
Ich werde mal nicht so sein und erneut auf meine Antwort hinweisen...
Vielleicht sollte ich gleich auch mal die Gelegenheit nutzen und auf PGP hinweisen? Damit kann man nämlich sicherstellen, daß der Inhalt einer Email nicht verändert wurde und geheim halten kann ich den Inhalt auch. Ich frage mich schon, wie so ein internationaler Rüstungskonzern das ansonsten sicherstellen will, daß die Mächte des Bösen (wer auch immer dazu gerade zählen mag) nicht mitlesen. Die reine Nutzung eines Intranets wird wohl kaum als sicher anzusehen sein.

Mittwoch, 5. November 2014

Alles Käse

Nur für kurze Zeit! 1-2-3 Cheese!

Quelle: http://www.mcdonalds.de/produkte/1-2-3-cheese

Nur für kurze Zeit: schalten Sie das Hirn aus, öffnen Sie den Geldbeutel und Freßluke auf!

Worum geht es, wenn Sie Fast-Food (in einem Aktionszeitraum) kaufen?
  • niedriger Preis gegenüber dem Standardangebot
  • ein Schnäppchen durch "Großpackungen"
  • den Magen voll zu kriegen

Ein Cheeseburger des Aktionsangebotes besteht aus:
  • 1x Brötchen ("bun") oben und unten
  • 1x Fleischscheibe
  • 1x Käsescheibe
  • 1x Zwiebel-Gurken Matschepampe Dressing
  • 1.273 kJ
und kostet: € 1,- (Grundpreis pro 1.000 Kilojoule: € 0,79)

Ein Doppel-Cheeseburger besteht aus:
  • 1x Brötchen ("bun") oben und unten
  • 2x Fleischscheibe
  • 2x Käsescheibe
  • 1x Zwiebel-Gurken Matschepampe Dressing
  • 1.874 kJ 
und kostet: € 2,- (Grundpreis pro 1.000 Kilojoule: € 1,07)

Ein ("sagenhafter") Tripple-Cheeseburger besteht aus:
  • 1x Brötchen ("bun") oben und unten
  • 3x Fleischscheibe
  • 3x Käsescheibe
  • 1x Zwiebel-Gurken Matschepampe Dressing
  • 2.020 kJ (Grundpreis pro 1.000 Kilojoule: € 1,49)
und kostet: € 3,-


Wo liegt da für mich der Gewinn/Preisvorteil/Benefit/Sattmacher? Wenn ich drei einzelne Cheeseburger kaufe, lege ich drei Euro auf den schmierigen Tresen und bekomme:
  • 3x Brötchen ("bun") oben und unten
  • 3x Fleischscheibe
  • 3x Käsescheibe
  • 3x Zwiebel-Gurken Matschepampe Dressing
  • 3.819 kJ
Das sind 4 Teile und 1.799 kJ (fast noch ein extra Doppel-Cheeseburger) mehr zum gleichen Preis (Grundpreis pro 1.000 Kilojoule: € 0,79) wie ein Triple-Cheeseburger - sagenhaft, wozu Mathe aus der Grundschule doch noch mal gut ist. Will mich (oder die leichtgläubigen Klienten) da wer betrügen?

Illustration mit Material von http://www.mcdonalds.de/produkte/1-2-3-cheese
Echte Burger-Fans wissen übrigens, daß der einfache Cheeseburger normalerweise € 1,19 kostet. Da spare ich also wirklich etwas. Der McDouble (hm, lecker: guten Appetit) kostet aber regulär nur € 1,49. Gegenüber dem jetzt angebotenen "Doppel-Cheeseburger", der 61 Cent mehr kostet, unterscheidet er sich lediglich dadurch, daß nur eine Plastikkäsescheibe drauf liegt. Damit nicht clevere Kunden jetzt ihren Packen Schmelzkäse für 80 Cent aus dem Supermarkt mitbringen (Preis pro Scheibe: 8 Cent) und die Gewinnspanne von McDoof unterlaufen, wurde der McDouble kurzerhand während des Angebotszeitraums aus dem Sortiment geschmissen.

http://www.mcdonalds.de/produkte/produkt-profil?productName=mcdouble

Macht nicht's: Echte Feinschmecker (höhere Ikea-Fertigkeiten vorausgesetzt) hacken Ihren Burger nämlich sowieso.

Dienstag, 4. November 2014

Fußfessel 2.0

Aktivitätstracker erfreuen sich derzeit größter Beliebtheit und jede Trendsettingfirma will partizipieren. Die Dinger können alles (sogar die Uhrzeit anzeigen): Puls messen, Blutzucker, Schweißbildung (Hautwiderstand und Feuchtigkeit), GPS Koordinaten erfassen, Schritte zählen, Smartwatch-Funktionen, Beschleunigung, UV-Strahlung und und und.
Das alles macht natürlich keinen Spaß,wenn die Daten nicht peppig aufbereitet werden und man sie nicht mit anderen Vollidioten teilen kann. Also alles ab in die herstellereigene Cloud oder irgendeiner Webseite anvertrauen, die von irgendwem (interessiert es sie wirklich, wer dahinter steckt und wie dessen Datenschutzrichtlinien aussehen?) betrieben wird: sobald der Tracker eine Datenverbindung aufbauen kann, werden die gesammelten Daten gesendet.

Microsoft wirbt u. a. mit "Live healthier and be more productive." Lebe ich gesünder, nur weil ich so ein Ding am Arm trage?
Welches Ding bringt mehr Gesundheit: Baby oder Wearable?
Quelle: Werbevideo Microsoft, http://www.microsoft.com/microsoft-band/en-us



Wir lernen ja auch nicht, daß Daten einfach nicht in irgendeine Cloud gehören. In anderen Situationen müssen Gerichte darüber entscheiden, wenn jemandem eine elektronische Fußfessel angelegt werden soll, weil das zwar Freiraum bedeutet aber auch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Endlich haben Technikfirmen es geschafft, daß Nerds und technikgeile Lemminge sich so ein Teil nicht nur freiwillig anlegen (und sich auch dem Diktat unterwerfen, täglich (!) den Akku zu laden - möglichst nachts, damit die Ruhephase nicht vom hochgearbeiteten Aktivitätskonto abgezogen wird), sondern sie tragen auch alle Kosten und kaufen sich das Teil selber.

Die Krankenkassen freut's weil sie so den Kunden maßgeschneidert zur Kasse bitten können: faul gewesen? keine Zuzahlung für Blutdrucksenker und Diabetes mellitus. Waghalsig die ungesicherte (GPS sei dank für diese Info) Skipiste runtergeheizt? Keine Übernahme der Folgekosten weil Sie bewußt ein Risiko eingegangen sind. Sie glauben nicht, daß die Kasse das weiß? Aber natürlich! Das sind Tochterunternehmen von den Cloudbetreibern. Wenn nicht jetzt, dann kaufen sie sich bald ein - ist nur eine Frage des Geldes und was mehr kostet: Leistung erbringen oder Daten kaufen.
Das gleiche mit der Versicherung: schnell gefahren? nicht stark genug gebremst und deshalb Unfall nicht vermieden? zu stark gebremst und deshalb Auffahrunfall verursacht? Trotz schnellem Puls und (Angst-) Schweiß gefahren? Und selbst wenn die Fremdfirmen nicht direkt auf diese Daten zugreifen, dann bieten sie einfach selber so ein ähnliches Teil an, locken mit lächerlich kleinen Rabatten und geben sich mit einem hippen Webauftritt als Wolf im Schafspelz aus.
Versicherungen sind Solidargemeinschaften: Wem's (jetzt) gut geht, zahlt für die, denen es schlechter geht. Weil es einen irgendwann immer selber erwischen wird.

Microsoft hat Recht: "be more productive" - Sie können wirklich (kaum) mehr produktiv für die Unternehmen sein.

Samstag, 1. November 2014

Egoist, Ich

Gestern pappte ein Zettel unter meinem Scheibenwischer:
So sehen Egoisten aus
Zuerst war ich enttäuscht, hatte ich doch auf die Telefonnummer einer hübschen Blondine samt Foto und zweideutigem Angebot gehofft.

Warum ich so einen Zettel bekomme ist nicht schwer zu erraten. Es ist der gleiche Grund, warum mich wildfremde Leute auf anderen Parkplätzen meinen anpflaumen zu müssen: der deutsche Ordnungssinn wird durch mich unterminiert. Ich parkte wie immer quer auf zwei Stellplätzen. Warum? Weil genügend Platz da ist. Ich würde es nicht machen, wenn Stellraum knapp ist (Und ich kann einparken. Ich habe in einer Großstadt gelernt, wo man es sich nicht überlegen kann, ob ich in eine Parklücke hineinpasse und wo ich auch nicht stundenlang den Verkehr beim Versuch blockieren kann oder wo mich die Nachbarin anruft, weil ihr 30 cm vorne und hinten beim ausparken nicht genügen.) Aber wie ich schon anderweitig äußerte: ich fahre ein großes Auto. Auf Autobahnen darf ich in Baustellen mittlerweile meistens nicht links fahren, sondern muß kilometerlang hinter den LKWs herzuckeln. Grund ist die RSA Teil D: Mindestbreite von Behelfsfahrstreifen. Ist ein Fahrstreifen nur noch 2,5 m breit, wird die Durchfahrtsbreite auf 2 m beschränkt. Seit dem irgend ein geldgeiler Verkehrsüberwacher dieser Tatsache vor ein paar Jahren bemerkt hat und, wird fleißig abkassiert. Laut ADAC sind rund 67 % der zugelassenen Fahrzeuge breiter als 2 m. Viele davon fahren trotzdem links - einfach verdientes Geld. Das drucken der Strafzettel dauert länger als das erfassen der Opfer. Vermutlich verpassen die Ordnungshüter sogar jeden zweiten Autofahrer, weil die zu dicht in den vollen Baustellen fahren, um alle Kennzeichen zu notieren.
Zurück zum Stellplatz: Diese sind nach einer total veralteten Norm (aus einer Zeit als Autos wie Isetta, Käfer oder Trabant den Straßenverkehr prägten) gerade mal in der Regel 2,3 m breit anzulegen. Da derjenige, der den Stellplatz gebaut hat meistens eine Mindestzahl an Plätzen einrichten muß, wird er sich natürlich hüten, breitere Plätze als notwendig anzulegen. Wir Deutschen haben dafür eine Verordnung, die in jedem Bundesland anders ist (gut, daß wir TTIP wollen und so was banales wie Parkplätze nicht einmal vereinfachen und vereinheitlichen können - "ein jeder kehr vor seiner eigenen Tür, da hat er Dreck genug dafür"...). Also: ich darf mit meinem Auto nicht eine Spur befahren, die 20 Zentimeter breiter ist als der Stellplatz, soll mich aber in eine Parklücke quetschen, die auf jeder Seite gerade einmal 8,5 mm (ja, Millimeter!) breiter (S. 36) als mein Fahrzeug ist? Mal abgesehen davon, daß sie sogar bis zu 23,2 cm zu kurz sein kann. OK, ich fahre in der Parklücke nicht 60 oder 80. Aber dafür will ich auf der Autobahn auch nicht die Tür aufmachen und aussteigen oder 'ne Getränkekiste reinstellen. Da trennt sich nämlich Otto-Kleinwagenfahrer von den großen Jungs: während ihr die Kiste hinten über die Ladekante wuchtet und dabei schon überlegt, wo ihr den Rest des Einkaufes nur unterbringen sollt, schiebe ich die Kiste an der Seite rein und überlege mir, wie ich den Einkauf auf der ganzen freien Fläche so hinstellen kann, daß er nicht hin und her rutsch. Also stelle ich mich quer auf zwei Stellplätze, so daß Platz bleibt, weil der nächste brave Deutsche sich nicht etwa an meinem Fahrzeug orientiert, wie er sich hinstellt, sondern an den Bodenmarkierungen. So kann ich (und die viel zu selten bei mir mitfahrende oben genannte Blondine) bequem ein- und aussteigen ohne die Tür dem Nachbarn in die Flanke zu hauen (und gehauen zu bekommen), kann meine Einkäufe verladen und kann auch noch in einem Zug aus der Lücke herausfahren.
Das eigentlich fast die meisten Autofahrer gern mehr Platz hätten, zeigt sich im Winter wenn es geschneit hat: dann sieht man die Striche am Boden nicht und die Leute parken nach Gefühl nebeneinander - mit viel größeren Abständen, als sonst - so wie es eben bequem ist und nicht, wie ein paar seelenlose Markierungsstreifen und selbsternannte Schulmeister es mir vorschreiben wollen.

Übrigens, wo ich den Zettel bekommen habe? Auf dem Parkplatz vom Sportcenter. Es ist vermutlich so, daß der anonyme Blockwart zu faul ist, ein paar Meter auf dem (wie gesagt: freien) Parkplatz zu laufen bevor er zu seinem indoor Laufband kommt.